Aus einer Niederschrift des Gemeindeausschusses am 20. Juni 1877 geht hervor, dass die Wehr damals 24 Mitglieder zählte, aber aufgrund der Einwohnerzahl mussten es 36 Mitglieder sein, weshalb man beschloss eine Pflichtfeuerwehr einzuführen und diese der freiwilligen Feuerwehr zuzuteilen. Die Altersgrenze lag damals zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr. 51 Männer wurden nach § 17 der damaligen Löschordnung angehalten, 4 mal im Jahr an Übungen der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen.