rauchmelder-lebensretter-1

rauchmelder

Durch eine Gesetzesänderung zur Bayerischen Landesbauordnung wurde die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in Bayern beschlossen. Die Gesetzesänderung trat zum 1.1.2013 in Kraft.

Welche Gebäude und Wohnungen sind betroffen?

Alle Neubauten die ab den 01. Januar 2013 errichtet werden müssen mit Rauchmelder ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017, bis zu diesen Termin müssen auch Bestandsbauten mit Rauchmelder ausgerüstet werden. Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Welche Räume müssen ausgestattet werden?

Zukünftig muss mindestens 1 Rauchmelder in jeden Kinder- und Schlafzimmer sein, des Weiteren muss in jeden Flur der zu Aufenthaltsräumen führt 1 Rauchmelder sein.

Welche Räume sollten freiwillig „zusätzlich“ ausgestattet werden?

Weitere Rauchmelder sind vor allen in den Räumen sinnvoll, in denen viele Elektrogeräte stehen, ab und zu Kerzen brennen oder viel brennbares Inventar steht.

Welche Räume nicht ausstatten?

Wasserdampf und Staub können Alarm auslösen. In Küche, Bad und Werkstatt besser keinen Rauchmelder anbringen.

Wie montieren?

Immer an der Zimmerdecke, weil der warme Rauch dorthin aufsteigt. Möglichst in der Raummitte, nicht am Rand oder in „toten“ Winkeln. Anleitung des Herstellers lesen.

Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

vds-Q-rauchmelder
Auf was sollten sie beim Kauf achten?

Kaufen sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind.

Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden.
Das neue “Q” kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

Bitte nehmen Sie Abstand von Haustürgeschäften, zuverlässige Rauchmelder erhalten sie im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen. Dort finden Sie nicht nur Qualitätsprodukte, sondern erhalten auch kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern.

Noch eine Bitte Ihrer örtlichen Feuerwehr:

Nehmen Sie Rauchmelder als Lebensretter ernst, denn die meisten Menschen sterben bei Bränden nicht durch das Feuer, sondern durch giftigen Brandrauch. Nachts sind unsere Sinne, auch das Riechen, abgeschaltet. Wir wachen vom Rauch also nicht auf, sondern im Gegenteil: Das giftige Gas wirkt betäubend. Nur ein sehr lautes Geräusch, wie das Alarmgeräusch eines Rauchmelders, kann uns aufwecken und so unser Leben retten.

Weitere Informationen und Kauftipps erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Feuerwehr unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Ihre Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schwarzenbruck